Presseerklärung Insolvenzantragsverfahren Pabst- Automotive GmbH.

Die Pabst Automotive GmbH stellte am 20.10.2020 einen Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens. Das zuständige Amtsgericht –Insolvenzgericht- Schweinfurt beauftragte Rechtsanwalt Matthias Reinel aus der Kanzlei HWR Insolvenzverwaltung mit dem Verfahren und bestellte diesen zum vorläufigen Insolvenzverwalter.

Die Pabst Automotive GmbH fertigt Bauteile und Komponenten für die Automobilindustrie und ist im Schweinfurter Hafen ansässig.

Rechtsanwalt Reinel und sein Team verschafften sich unmittelbar einen ersten Überblick über das Unternehmen. Die 31 Mitarbeiter des Unternehmens wurden in einer Betriebsversammlung durch die Geschäftsführer Manfred und Volker Pabst sowie den vorläufigen Insolvenzverwalter über die Insolvenzantragstellung informiert. Die Löhne und Gehälter der Arbeitnehmer sind zunächst über das sogenannte Insolvenzgeld abgesichert.

Der Geschäftsbetrieb wird in vollem Umfang fortgeführt, die Kunden werden wie gewohnt bedient. Während der vorläufigen Insolvenzverwaltung sollen nunmehr Potentiale einer Sanierung und Möglichkeiten eines Erhalts des Unternehmens ausgelotet werden.

Neben den schon länger anhaltenden strukturellen Problemen der Automobilindustrie, der zum maßgeblichen Kundenkreis der Pabst Automotive GmbH zählt, verschärfte die „Corona“- Pandemie die wirtschaftliche Situation des Unternehmen in der Vergangenheit zusätzlich. Trotz der Einleitung von Gegenmaßnahmen durch die Geschäftsführung war letztlich die Stellung des Insolvenzantrages unumgänglich.

Ausdrücklich klargestellt wird, dass sich das Insolvenzverfahren nur auf die Pabst Automotive GmbH bezieht. Die sonstigen Unternehmen der Pabst- Firmengruppe sind hiervon nicht betroffen.